Dachbodendämmung – warum?
Der Dachboden kann mehr sein, als bloßer Stauraum. Gut isoliert und ausgebaut kann der Dachboden als anziehendes Plätzchen ganz oben im Haus dienen oder als zusätzlicher Wohnraum vermietet werden – ein schöner Ausblick, viel Licht und Ruhe verleihen hierbei einen besonderen Charme.
Dachbodendämmung als Hitzeschutz
Ist der Dachboden bewohnt oder soll bewohnbar gemacht werden, empfiehlt es sich, diesen zu dämmen. Denn im Sommer kann es in einem nicht gedämmten Raum direkt unterm dem Dach sehr unangenehm werden: der Dachboden heizt sich im Sommer stark auf; die aufgeheizte Luft kann kaum entweichen, so wird es fast unmöglich diesen Raum zu bewohnen. Eine gute Isolierung schützt vor Überhitzung und macht den Raum bewohnbar.
Dachbodendämmung zur Energiekostenminimierung
Auch wenn der Dachboden nicht als Wohnraum genutzt wird, ist es sinnvoll diesen zu dämmen. Denn nicht gedämmte Dachböden sind wahre Energiefresser. Es ist davon auszugehen, daß durch einen ungenügend gedämmten Dachboden bis zu 20 % Wärmeverlust entsteht. Die Heizungswärme steigt nach oben und entweicht nach draußen in die Atmosphäre.
Nichtausbaubare Dachräume werden am einfachsten auf der Bodenfläche gedämmt. Die Kosten zur Dämmung werden so gering gehalten. Der kalte Dachraum ist so vom restlichen, beheizten Gebäude getrennt. Durch die Dämmung bleiben auch bei Minusgraden die Energiekosten gering.
Dachbodendämmung als Gebäudeschutz
Die verschiedenen Witterungen wie Regen, Schnee und Wind dürfen nicht von außen in den Dachboden eindringen. Eine Dämmung verhindert dies und steigert so nicht nur den Wohnwert, sondern garantiert auch ein gesundes Raumklima und schützt obendrein die Gebäudesubstanz im Sinne der Bauwerterhaltung.
Anforderungen an die Dämmung
Das klassische Steildach ist durch seine Schräge das ganze Jahr über den verschiedensten Witterungen ausgesetzt. Diese stellen zusätzlich zur verschärften EnEv eine hohe Anforderung an die Dämmung. Bei Sanierungen oder bei einem Neubau wird neuerdings ein U-Wert von 0,24W/m²K gefordert. Früher genügte noch ein U-Wert von 0,3W/m²K. Um den geforderten Wert zu erreichen, wird zum Beispiel eine16 cm dicke Schicht Stein- oder Glaswolle benötigt. Mehr ist natürlich immer besser.
Eine alternative zur herkömmlichen Dämmung stellt hier das Vakuum–Isolationspaneel (VIP) dar. Es handelt sich hierbei um eine Hochleistungsdämmplatte, welcher bei minimaler Dicke eine extrem hohe Wärmedämmung bietet. Massive Raumverluste können so vermieden werden. Beispielsweise kann ein 20 mm starkes Vakuum-Isolationspaneel (λ = 0,005 W/mK) eine circa 200 mm dicke Dämmschicht Polystyrol (λ = 0,040 W/mK) ersetzen, ohne den Dämmwert zu verändern; bei Steinwolle (λ = 0,045 W/mK) ist der Unterschied noch extremer.
Grundsätzlich gilt: Eine Dämmung ist nur dann wirkungsvoll, wenn die Dachhaut in absolut makellosen Zustand ist. Regenschauer, Reif und Schnee würden sonst die Dämmschicht durchfeuchten und die Dämmwirkung ginge verloren.
Neuregelung zur Energieeinsparung
Die seit dem 1. Oktober 2009 geltende Energieeinsparverordnung (EnEv) besagt, daß die oberste Geschoßdecke gedämmt werden muß. In einem Altbau muß die Dämmung nachgerüstet werden. Der U-Wert (Wärmedurchlaßkoeffizient) der obersten Geschoßdecken über beheizten Räumen welche zwar nicht begehbar sind, aber dennoch zugänglich sind, darf nicht größer als 0,24 W/m²K sein. Nicht begehbare ausbaufähige Dachböden müssen bis 31. Dezember 2011 gedämmt werden, vorausgesetzt die nötigen Baumaßnahmen bedeuten keinen unangemessenen Aufwand und stellen die Wirtschaftlichkeit nicht in Frage.