In der Heilbronner Stimme, Sonderveröffentlichung “Mein Eigenheim” vom 19.10.2011 ist zu lesen:
“Ob die Erneuerung der Fassade, des Dachs, oder der Austausch der Heizung: Wer Teile seines Hauses saniert oder neu baut, muss die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung einhalten – sonst droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. Darauf verweist der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin.
Auch die Wartung bestimmter Anlagen oder der Aushang eines Energieausweises müssen eingehalten werden. Wer als Vermieter versäumt, seinem potentiellen Mieter auf Wunsch diesen Ausweis vorzulegen, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15 000 Euro rechnen. Unternehmen sind verpflichtet, eine so genannte Unternehmensbescheinigung auszustellen, mit der sie bestätigen, dass der Bau oder Umbau den gesetzlichen Vorgaben entspricht.” (dpa)
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