Das Fristende naht

Bestimmte Maßnahmen müssen Hausbesitzer noch in diesem Jahr umsetzen

Nur noch ein halbes Jahr bleibt Zeit: Viele Eigenheimbesitzer müssen Teile ihrer Häuser noch bis Jahresende nachrüsten. Dies betrifft laut Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2009 alle Immobilienbesitzer, welche nach dem 01.02.2002 einen Altbau (Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus) übernommen haben und diesen selbst bewohnen. 
Eigentümer, welche vor dem Stichtag selbst in ihrer Immobilie wohnten, sind nicht betroffen. Es sei denn, sie sanieren derzeit ihren Altbau ohnehin umfassend oder bauen um. Dann müssen sie laut dem Verband Privater Bauherren (VPB) ebenfalls die EnEV 2009 umsetzen.
Nach § 10 Abs. 2 EnEV 2009 müssen in den alten Gebäuden die Wärmeverteilungs- und Wärmewasserleitungen von Zentralheizungen oder von Einzelheizgeräten gedämmt werden. Auch Armaturen zur Begrenzung der Wärmeabgabe sind davon betroffen. Diese Auflage gilt allerdings nur, wenn diese Leitungen sowie Armaturen zugänglich sind und sie sich in unbeheizten Räumen befinden.
Gedämmt werden muß auch die oberste begehbare Geschoßdecke, wenn das Dach darüber ungedämmt ist. Normalerweise sind das laut VPB die Decken zwischen dem bewohnten Obergeschoß und dem nicht ausgebauten Dachboden/ Speicher. Alternativ könne anstatt der Geschoßdecke auch das Steildach gedämmt werden. Welche Variante sich finanziell rechnet, hängt von der Nutzung ab: Wird das Dachgeschoß nicht als Wohnraum genutzt, genügt i.d.R. die günstigere Dämmung der Geschoßdecke. Ist die oberste Geschoßdecke oder das Dach bereits gedämmt, bestehe laut der Eigentümergemeinschaft Haus & Grund gemäß EnEV 2009 keine Pflicht zur nachträglichen Dämmung. Auch müsse die vorhandene Dämmung die Anforderungen der Verordnung nicht erfüllen; ebenfalls müsse nicht gehandelt werden, wenn die erforderlichen Maßnahmen so teuer sind, daß sich die dadurch erzielte Energieeinsparung nicht innerhalb einer angemessenen geltenden Frist rechnet.
Dach oder Decken sollten nicht selbst gedämmt werden, denn das setzt Fachwissen voraus. Durch Einbeziehung von Fachleuten wie Architekten, Energieberatern und Fachfirmen kann sichergestellt werden, daß den Anforderungen der EnEV entsprechend ausreichend und richtig gedämmt wird.
Bis Ende des Jahres müssen auch alte Heizungen erneuert werden, welche vor dem 01.10.1978 eingebaut wurden. Laut VPB muß der Hausbesitzer die Umsetzung der Vorschriften jederzeit den Behörden belegen können. Die Bauunternehmen sollten daher die Gesetzmäßigkeit der Sanierung und Umbauten in einer Erklärung bescheinigen – zu deren Ausstellung sie verpflichtet sind.

(Quelle: Heilbronner Stimme, ImmoStimme Ausgabe 09.07.2011)

Stichwort: EnEV 2012

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) soll im kommenden Jahr reformiert werden. Wie diese inhaltlich aussehen soll, steht allerdings noch nicht fest. Angedacht ist aber nach dem beschlossenen Atomausstieg die weitere Erhöhung der Effizienzstandards, so die Deutsche Presseagentur (dpa).

 

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