Baden-Württemberg :: Ab 1. Januar 2010 muss bei einem Heizanlagenaustausch in Wohngebäuden 10 Prozent der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt werden. Sie haben die Wahl zwischen Solarenergie, Pellet/Holzheizung, Bioöl/Biogas und Wärmepumpen. Sie können anstelle des Pflichtanteils erneuerbarer Energien auch besonders gute Wärmedämmung einsetzen.
Bestimmte Bauteile, z. B. Dach oder Außenwände können so gut gedämmt werden, dass sie besser sind als die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorschreibt. Die Dämmwerte müssen die EnEV in bestimmtem Umfang übertreffen. Diese Anforderungen übererfüllt die <b>Vakuum-Dämmung</b>. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt zinsverbilligte Darlehen für energetische Verbesserungen. Dabei gilt: je energieeffizienter das Gebäude nach der Sanierung ist, umso großzügiger die Förderung. Beratung erhalten Sie bei Ihrer Hausbank und unter www.kfw-foerderbank.de. Weiterführende Information gibt es zudem unter www.energiefoerderung.info.
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