Baden-Württemberg :: Ab 1. Januar 2010 muss bei einem Heizanlagenaustausch in Wohngebäuden 10 Prozent der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt werden. Sie haben die Wahl zwischen Solarenergie, Pellet/Holzheizung, Bioöl/Biogas und Wärmepumpen. Sie können anstelle des Pflichtanteils erneuerbarer Energien auch besonders gute Wärmedämmung einsetzen.
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